Beglaubigung
Benötigen Sie für Ihre Heirat die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde? Gern übernehmen wir für Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente, Urkunden, Zertifikate etc. sowohl vom Originaldokument als auch von der Kopie.
Wann ist eine beglaubigte Übersetzung nötig?
Eine beglaubigte Übersetzung kann für den offiziellen Gebrauch im Verkehr mit Behörden und Ämtern eingesetzt werden. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzern durchgeführt werden, die schriftlich die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Übersetzung beglaubigen. Das angefertigte Dokument wird mit einem Bestätigungsvermerk des Übersetzers, seiner Unterschrift und mit einem Stempel versehen.
Die zu übersetzenden Dokumente können Sie bei uns persönlich einreichen bzw. per Fax oder E-mail übersenden. Die übersetzten Dokumente können per Post oder mittels eines Kuriers an Sie zugestellt werden.
Kontakt
biuro@langpar.pl
Tel/Fax:
(+48/32) 780-31-75
(+48/32) 726-13-11
(+48/32) 329-12-25
(+49/7361) 389-90-05
Beglaubigungen
Beglaubigungen
Folgende Dokumente können beispielsweise von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden
- Verträge
- Schul- und Hochschulzeugnisse
- Führerschein, Personalausweis, Reisepass
- gerichtliche Beschlüsse und Urteile
- Bescheinigungen jeglicher Art für Behörden